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Rechtsprechung
   BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80   

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BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80 (https://dejure.org/1982,6604)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1982 - 2 RU 90/80 (https://dejure.org/1982,6604)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1982 - 2 RU 90/80 (https://dejure.org/1982,6604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absolute Fahruntüchtigkeit; Fahrrad mit Hilsmotor; Blutalkoholgehalt von 1,3 Promille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 215
  • MDR 1982, 877
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81

    Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25)

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80
    Der BGH hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 29. Oktober 1981 (- 4 StR 262/81 - = Blutalkohol 1982, 88 mit Anmerkung von Sachs = JZ 1982, 31 = MDR 1982, 159 = NJW 1982, 585) die bisher vertretene Auffassung nicht mehr aufrecht erhalten und als gerechtfertigt erachtet, die absolute Fahruntüchtigkeit für Mofafahrer bei einer BAK von 1, 3 o/oo anzusehen.
  • BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80
    Demgegenüber haben der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1973 (BSGE 36, 35 = Blutalkohol 1973, 343 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Everw9) und der Bundesgerichtshof -BGH-(BGHSt 25, 360 = NJW 1974, 2056 sowie 2292 mit ablehnender Anmerkung von Händel) keinen medizinisch-wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Grenzwert für Mofafahrer als gegeben angesehen.
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80
    Nach der in der Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre von der wesentlichen Bedingung sowie den Regeln der objektiven Beweislast ist nämlich der Versicherungsschutz wegen des fehlenden ursächlichen Zusammenhanges zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nicht gegeben, wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorhanden ist und andere rechtlich wesentliche Ursachen für den Unfall fehlen (BSGE 12, 242; Brechmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S 487 f mwN und S 487 k f).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 134/74

    Trunkenheit im Verkehr - Bestimmung eines allgemeinen Grenzwerts der

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80
    Demgegenüber haben der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1973 (BSGE 36, 35 = Blutalkohol 1973, 343 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Everw9) und der Bundesgerichtshof -BGH-(BGHSt 25, 360 = NJW 1974, 2056 sowie 2292 mit ablehnender Anmerkung von Händel) keinen medizinisch-wissenschaftlich gesicherten allgemeinen Grenzwert für Mofafahrer als gegeben angesehen.
  • OLG München, 04.07.1980 - 10 U 1405/80
    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80
    Ihnen sind das LSG in dem hier angefochtenen Urteil sowie das OLGKöln (VersR 1981, 373) im Anschluß an die Gießener wissenschaftlichen Untersuchungen ge- folgt.
  • OLG Zweibrücken, 03.07.1980 - 1 Ss 157/80

    Alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrten mit einem Mofa

    Auszug aus BSG, 30.03.1982 - 2 RU 90/80
    das Bayerische LSG (Urteil vom 12. Juli 1979 - L 8/U 284/78) sowie das OLG Koblenz (Blutalkohol 1980, 460) und das OLG Zweibrücken (Urteil vom 3. Juli 1980 - 1 Ss 157/80) angeschlossen (vgl auch schon OLG Oldenburg NJW 1974, 920).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall grundsätzlich von den typischen Verkehrsunfällen eines unter Alkoholeinfluss stehenden Versicherten, bei denen zu erörtern ist, inwieweit das Unfallereignis durch die der versicherten Tätigkeit zuzurechnende Fahrt oder den Alkoholgenuss als konkurrierende unversicherte Ursache verursacht wurde (vgl BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSGE 53, 215 = SozR 2200 § 550 Nr. 49).
  • BSG, 24.08.1982 - 9a RV 4/82

    Berufsschadensausgleich - Beruf iS des Paragraph 30 Abs 3 und 4 BVG

    Dieser Art der Unterordnung des Sachverhalts unter den gesetzlichen Tatbestand ist nicht beizupflichten (vgl zB BSG SozR Nr. 114 zu 9 1246 RVG; BSGE 30, 167, 181 ff = 502 R Nr. 79 zu 5 1246 RVO; BSGE 36, 35, 36 ff = SozR Nr. 40 zu 5 548 RVG; BSGE 37, 282, 283 ff = SozR 3200 5 81 Nr. 1; BSGE 41, 65, 67 f = SozR 5100 5 30 Nr. 10; BSGE 48, 228, 250 f = SozR 2200 5 548 Nr. 46; BSG30. März 1982 2 RU 90/80).
  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 57/81
    die Entscheidung des BGH vom 29. Oktober 1981 (- 4 StR 262/81 = Blutalkohol 1982, 88 mit Anm von Sachs = JZ 1982, 31 = MdR 1982, 159 = NJW 1982, 585) ausgeräumt, nach der aufgrund fundierter medizinisch-wissenschaftlicher Untersuchungen auch die Fahrer von Mofas ("Mofa 25") bereits mit einer BAK von 1, 3 o/oo absolut fahruntüchtig sind (s Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1982 - 2 RU 90/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 40/81   

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https://dejure.org/1982,4019
BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 40/81 (https://dejure.org/1982,4019)
BSG, Entscheidung vom 16.03.1982 - 9a/9 RV 40/81 (https://dejure.org/1982,4019)
BSG, Entscheidung vom 16. März 1982 - 9a/9 RV 40/81 (https://dejure.org/1982,4019)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versorgungsrechtlich geschützter Weg - Wegeunfall - Familienheimfahrt - üblicher Weg zum Dienstort

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wegeunfall; Grob fahrlässiges Unterlassen; Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes; Schutz der Soldatenversorgung

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 173
  • MDR 1982, 877
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 13/14

    Kein Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach Verkehrsunfall auf dem Weg zur

    Zwar hat das BSG in seiner Entscheidung vom 16.03.1982 diesen Umstand (noch) nicht als haftungsausschließend bewertet (Az.: 9a/9 RV 40/81, juris).

    Dieser Vorwurf der bewusst groben Fahrlässigkeit richte sich nach der Persönlichkeitsstruktur, der Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen und dem Verhalten des einzelnen sowie nach den besonderen Umständen des Falles (BSG, Az.: 9a/9 RV 40/81, juris Rn. 19 m.w.N.).

    In Fortführung der Rechtsprechung des BSG aus dem Jahr 1982 (Urteil vom 16.03.1982, Az.: 9a/9 RV 40/81) bewirkt vorliegend daher bereits das fehlende Angegurtetsein einen Versorgungsausschluss.

    Sofern das BSG in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1982 (Urteil vom 16.03.1982, Az.: 9a/9 RV 40/81) zudem auf das "Rechtsinstitut" der "selbstgeschaffenen Gefahr" abstellt, dürfte diesem aufgrund des Maßstabes, den das BSG im Urteil vom 16.12.2004 abstellt, keine eigenständige Bedeutung mehr zukommen.

  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Das in BSG SozR 3200 § 81 Nr. 16 veröffentlichte Urteil vom 16.03.1982, Az.: 9a/9 RV 40/81, ist zu einem ganz anderen Sachverhalt ergangen.
  • LSG Sachsen, 22.06.2005 - L 6 VJ 4/03

    Überleitung des Impfschadensrechts in das Beitrittsgebiet, Anerkennung einer

    Das hierbei das quantitative Element, also letztendlich statistische Erwägungen eine große Rolle spielen, lässt sich auch aus den Formeln ablesen, die von der Rechtsprechung immer wieder für die Definition des Wahrscheinlichkeitsbegriffes verwendet werden: Es müsse mehr dafür als dagegen sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1989 - 9 RV 40/81 - SozR 1300 § 45 Nummer 49; BSGE 60, 58f.); hierbei seien alle bedeutsamen Umstände abzuwägen (BSG, Urteil vom 25.07.1968 - 8 RV 373/67 -).
  • SG Karlsruhe, 06.05.2008 - S 4 U 354/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Allein den Umstand, dass der im Übrigen fahrtüchtige - und insbesondere nicht alkoholisierte - Kläger nach § 21a Abs. 1 S. 1 StVO verbotswidrig ohne einen Sicherheitsgurt anzulegen, das verunfallte Fahrzeug gesteuert hat, begründet kein Verhalten, das einer selbstgeschaffenen Gefahr gleichkommt (vgl. BSGE 53, 173 f.).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 25.05.1982 - 8 Ta 3/82   

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https://dejure.org/1982,7377
LAG Berlin, 25.05.1982 - 8 Ta 3/82 (https://dejure.org/1982,7377)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.05.1982 - 8 Ta 3/82 (https://dejure.org/1982,7377)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. Mai 1982 - 8 Ta 3/82 (https://dejure.org/1982,7377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht; Prozeßkostenhilfe

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 877
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